Übungsleiterin:
Anita Schäfer, Tel.: 06501 - 13484, Email: schaefer@sv-oberemmel.de
Trainingszeiten:
Dienstag,
16.00 – 17.00 Uhr: Bewegungsstunde für Rücken und Gelenke – besonders geeignet
für ältere Menschen oder Schmerzpatienten, da auf Wunsch ohne Bodenarbeit, also
ausschließlich im Gehen, Stehen und Sitzen. (Bürgerhaus Oberemmel)
Donnerstag,
16.00 – 17 Uhr: Bewegungsstunde für Rücken und Gelenke, besonders geeignet für
ältere Menschen oder Schmerzpatienten, da auf Wunsch ohne Bodenarbeit, also
ausschließlich im Gehen, Stehen und Sitzen. (Bürgerhaus Krettnach)
Hinweis:
Sportliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ausgezeichnet mit dem Qualitätssiegel Sport pro Gesundheit. Mehr Infos hier.
Info:
Sport auf Rezept –
Rehasport beim SV Oberemmel
Seit nunmehr zwei Jahren bietet der SV Oberemmel Rehasport für
Patienten mit Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates an.
Was ist Rehasport?
Bei Rehasport handelt es sich um eine vom Arzt verordnete
und von der Krankenkasse unterstützte Maßnahme in Wohnortnähe.
Probleme am Stütz- und Bewegungsapparat sind weit
verbreitet. Dazu zählen zum Beispiel chronische Wirbelsäulenbeschwerden, wie
Hals-, Brust-, oder Lendenwirbelsäulensyndrom, Zustand nach Bandscheibenvorfall,
Wirbelgleiten oder Morbus Scheuermann. Aber auch Erkrankungen der Gelenke
(Arthrose) und des Bandapparates sowie degenerative und entzündliche
Veränderungen wie Rheuma oder Osteoporose. Die Erfahrungen aus der ambulanten
Rehabilitation und der Sportmedizin zeigen, dass nur mit einer langfristig
angelegten, aktiv ausgerichteten Betreuung eine deutliche Besserung der
Beschwerden zu erzielen ist. Die so genannte Versorgungskette - Akutversorgung,
Rehabilitation und Physiotherapie - wird durch eine bewegungsorientierte
Therapie hervorragend ergänzt. Bereits erreichte Heilerfolge werden dadurch
stabilisiert und noch vorhandene Defizite können reduziert werden.
Wer kann den Rehasport beim SV Oberemmel in Anspruch nehmen?
Jeder hat die Möglichkeit in Abhängigkeit von seinem Beschwerdebild
den Rehasport beim SVO in Anspruch zu nehmen und von seiner Krankenkasse die
Kosten erstattet zu bekommen.
Bestehen körperliche Funktionsbeeinträchtigungen hat der
Gesetzgeber festgelegt (§ 44 SGB IX), dass die Krankenkassen und
Rentenversicherungsträger Sport und Training als so genannte ergänzende
Leistungen zur Rehabilitation unterstützen müssen – die Versicherten haben
hierauf sogar einen Rechtsanspruch!
Wie kann ich Rehasport für mich beanspruchen?
Zunächst ist ein Antrag auf
Kostenübernahme für Rehabilitationssport erforderlich. Diesen erhält man beim
Haus- oder Facharzt. Im Gegensatz zur
Verordnung von Heilmitteln ist die Verordnung von Rehabilitationssport nicht
durch Richtgrößen begrenzt, d. h. sie belastet nicht das Heilmittelbudget des
Arztes! Üblich sind 50 Trainingseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten
durchgeführt werden.
Der Patient schickt das ausgefüllte und von ihm
unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält dieses genehmigt zurück.
Dann steht dem Gruppentraining beim SV Oberemmel nichts mehr im Wege.
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